Bevollmächtigte Personen bekommen den vollumfänglichen und uneingeschränkten Zugriff auf die beim Fürstlichen Landgericht registrierte und hinterlegte Patientenverfügung. Die Zugriffsdaten sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
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Bevollmächtigte Personen bekommen den vollumfänglichen und uneingeschränkten Zugriff auf die beim Fürstlichen Landgericht registrierte und hinterlegte Patientenverfügung. Die Zugriffsdaten sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen.