Bevollmächtigte Personen bekommen den vollumfänglichen und uneingeschränkten Zugriff auf die beim Fürstlichen Landgericht registrierte und hinterlegte Patientenverfügung. Die Zugriffsdaten sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Bevollmächtigte Personen bekommen den vollumfänglichen und uneingeschränkten Zugriff auf die beim Fürstlichen Landgericht registrierte und hinterlegte Patientenverfügung. Die Zugriffsdaten sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen.