1. Arten von Patientenverfügungen
  2. Verbindliche Verfügung
  3. Beachtliche Verfügung

Arten von Patientenverfügungen

Eine Patientenverfügung ist eine antizipierte Willenserklärung, mit denen Patienten rechtzeitig und im Zustand der Einwilligungsfähigkeit künftige medizinische Behandlungen ablehnen können, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt die Einwilligungsfähigkeit alters- oder krankheitsbedingt verlieren (Art. 2 Abs. 1 Patientenverfügungsgesetz - PatVG). Patient im Sinne des PatVG ist eine Person, die eine Patientenverfügung errichtet, gleichgültig, ob sie im Zeitpunkt der Errichtung erkrankt ist oder nicht (Art. 2 Abs. 2 PatVG).

Eine Patientenverfügung kann nur höchstpersönlich errichtet werden. Der Patient muss zur Errichtung einer Patientenverfügung einsichts- und urteilsfähig sein (Art. 3 PatVG).

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Patientenverfügungen, verbindliche und beachtliche, welche sich in ihrer Bindungswirkung unterscheiden. Eine verbindliche Patientenverfügung bindet Ärzte und andere Angehörige der Gesundheitsberufe strikt an den Willen des Verfügenden bzw. Patienten. Eine beachtliche Patientenverfügung entfaltet keine strikte Bindungswirkung, sondern stellt für Ärzte und andere Angehörige der Gesundheitsberufe lediglich eine zu berücksichtigende Entscheidungshilfe dar, um den mutmasslichen Patientenwillen ermitteln zu können.