1. Arten von Patientenverfügungen
  2. Verbindliche Verfügung
  3. Beachtliche Verfügung

Beachtliche Patientenverfügung (Art. 8 - 9 PatVG)

Für die Errichtung einer beachtlichen Patientenverfügung bestehen grundsätzlich keine Formvorschriften. Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der Art. 4 - 7 PatVG erfüllt, ist eine beachtliche Patientenverfügung, welche für die Ermittlung des Willens des Patienten heranzuziehen ist. Eine beachtliche Patientenverfügung ist bei der Ermittlung des Patientenwillens umso mehr zu beachten, je eher sie die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt.